Energiesteuer-Rückerstattung

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Die Energiesteuer-Rückerstattung gibt es seit dem 01.08.2006. Sie ersetzt die alte Mineralölsteuer-Rückerstattung und die Ökosteuer-Rückerstattung.

Man erhält auf Antrag, die Energiesteuer zurück, die man beim Kauf des Heizöls mitbezahlt hat.

Für die unterschiedlichen Energieträger wird folgender Betrag erstattet.

Heizöl: 6,14 Cent/Liter
Erdgas: 0,55 Cent/kWh Ho (oberer Heizwert)
Flüssiggas: 6,06 Cent/kg

Die Energiesteuer-Rückerstattung kann in Anspruch genommen werden, wenn der Wirkungsgrad vom
BHKW größer ist als 70%.

Unsere BHKWs haben einen Wirkungsgrad größer 80%, so das es keine Probleme gibt. Für den Nachweis wird das Datenblatt der entsprechenden Anlage eingereicht.

Der Antrag muss spätestens am Ende des folgenden Jahres gestellt werden. Der Stichtag ist der 31. Dezember.

Durch Klicken auf dem folgenden Link öffnet sich eine Übersicht von Vordrucken des Zolls.

Übersicht der Zoll Formulare

Suchen sie in der linken Spalte die Vordrucknummer 1117. Achten Sie auf das richtige Jahr. Öffnen sie dann das entsprechende Formular:

Nach dem Öffnen, können sie das Formular direkt am Bildschirm ausfüllen, und abschicken.

Privatpersonen brauchen natürlich keine Unternehmensnummer angeben. Bitte übersehen sie nicht, das das Formular zwei Seiten hat. Auf die zweite Seite gelangt man durch Betätigen des Buttons "2"

Das fertig ausgefüllte Formular, sollte man sich noch ausdrucken, bevor man es mit dem Button "XML auf grünem Pfeil" hochlädt.

Dann brauchen Sie noch die Information über den
Wirkungsgrad und den Nutzungsgrad.




Für Heizöl werden Ihnen also 6,14 Cent/Liter zurückerstattet.

In einer Wirtschaftlichkeitsberechnung wird der Heizöl-Einkaufspreis um diesen Betrag reduziert.




Alle Angaben ohne Gewähr.



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Wie BHKWs gefördert werden finden sie unten unter "Förderungsmaßnahmen".

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