Einspeise-Vergütung
BHKW im Pflanzenöl-Betrieb

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Betrachtung für BHKWs bis 150KW Leistung

Die Vergütung für den eingespeisten Strom setzt sich zusammen aus Grundbetrag und Boni.

Der Grundbetrag ist 11,5 ct/kWh für das Jahr 2004. Jedes weitere Jahr reduziert sich der Betrag um 1,5%.

Die Höhe vom Grundbetrag ist abhängig von dem Jahr der Inbetriebnahme. Der Grundbetrag ist konstant ab dem Jahr der Inbetriebnahme.

Der Boni setzt sich aus zwei Beträgen zusammen.

Den NawaRo Bonus. Wenn nachgewiesen ist, das der Brennstoff zu den Nachwachsenden Rohstoffen gehört. Dafür gibt es 6 ct/kWh.

Der KWK-Bonus wird gewährt, wenn das Pflanzenöl in einem BHKW verheizt wird, dessen Wirkungsgrad über 80% liegt. Dann werden noch einmal 2 ct/kWh gezahlt. Das ist bei den beiden folgenden Modellen von uns der Fall.

BSM 8/14

BSM 11/19



Also wird bei dem Betrieb unserer BHKWs die maximale Vergütung fällig.

Die Vergütung ist also Grundbetrag plus 8 ct/kWh Boni. Die Vergütung gilt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme.



Jahr der Inbetriebnahme Grundbetrag
in ct / kWh
Grundbetrag
plus Boni
in ct / kWh
2004 11,50 19,50
2005 11,33 19,33
2006 11,16 19,16
2007 10,99 18,99
2008 10,83 18,83
2009 10,66 18,66
2010 10,50 18,50
2011 10,35 18,35

Ab dem 01.01.2012 werden Neuanlagen die mit Pflanzenöl betrieben werden, nicht mehr gefördert.


Zwei von unseren BHKWs sind nach einem Umbau für Pflanzenöl geeignet.

BSM 8/14

BSM 11/19


Alle Angaben ohne Gewähr.



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