BHKW Einspeise-Vergütung im Heizöl-Betrieb.
Das neue KWK 2016

Im Folgenden werden nur die Anlagen bis 50kw betrachtet.

Die Vergütung setzt sich aus drei Teilen zusammen:

  1. Zuschlag zur Einspeisevergütung
  2. Der übliche Preis
  3. Das vermiedene Netz-Nutzungsentgelt

Zuschlag zur Einspeisevergütung

Das KWK 2016 ist nun vom Bundestag beschlossen und tritt in Kraft zum 1. Januar 2016.

Das KWK 2016 gewährte einen Zuschlag von 8 Cent für die eingespeiste Kilowattstunde.

Die selbst verbrauchte Kilowattstunde wird mit 4 Cent vergütet.

Und das auf einen Zeitraum von 60.000 Stunden .

Der übliche Preis

Der "übliche Preis", ist der Preis, der an der Strombörse EEX gehandelt wird. Dieser Wert ist nicht fest, sondern schwankt in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage.

Den aktuellen Wert, finden Sie hier: Aktueller Wert; EEX

Das vermiedene Netz-Nutzungsentgelt

Der dritte Teil der Vergütung ist das "vermiedene Netz-Nutzungsentgelt". Da Sie den Strom regional erzeugen, und vermutlich an Ihre Nachbarn liefern, muss er nicht über etliche km Hochspannungsleitung geführt werden. Das wird mit diesem Teil der Vergütung honoriert.

Der Wert ist nicht eindeutig geklärt, er schwankt zwischen wenig bis fast gar nichts.

0,4 cent bis 1,5 cent. Gemittelt ergibt sich 0,95 cent

Vergütung, - wie viel gibt es nun

Ausgehend vom I Quartal 2019, wo es an der Börse 4,088 Cent gab.

Vergütung bei Einspeisung

/ kWh
Zuschlag zur Einspeisevergütung, nach KWK 2016 8 ct
Vergütung nach üblichem Preis (I Quartal 2017) 4,088 ct
Vermiedene Netz-Nutzungsentgelte 0,4 - 1,5 = 0,95 ct
Reduzierung der eigenen Stromkosten 0 ct
Die Einspeisevergütung beträgt für das oben genannte Quartal 13,04 ct

Vergütung bei Einspeisung mit dem Rekordwert aus dem IV Quartal 2021

/ kWh
Zuschlag zur Einspeisevergütung, nach KWK 2016 8 ct
Vergütung nach üblichem Preis (IV Quartal 2021) 17,897 ct
Vermiedene Netz-Nutzungsentgelte 0,4 - 1,5 = 0,95 ct
Reduzierung der eigenen Stromkosten 0 ct
Die Einspeisevergütung beträgt für das oben genannte Quartal 26,8 ct

Vergütung im Eigenverbrauch

/ kWh
Zuschlag zum Eigenverbrauch, nach KWK 2016 4 ct
Vergütung nach üblichem Preis 0 ct
Vermiedene Netz-Nutzungsentgelte 0 ct
Reduzierung der eigenen Stromkosten ca. 26 ct
Die Reduzierung der eigenen Stromkosten plus dem Zuschlag beträgt ca. 30 ct

Zusammenfassung

Wie oben im Vergleich eindeutig zu sehen ist, gibt es nur eine erste Wahl. EIGENVERBAUCH!

Nur in der stromgeführten Betriebsweise mit eingeschaltetem NEB-REGLER kann die maximale Wirtschaftlichkeit erreicht werden. In der wärmegeführten Betriebsweise verzichtet man auf den größten Teil der Wirtschaftlichkeit.

Der Unterschied beträgt ca. 60%!

Erfahren Sie hier mehr über den NEB-REGLER!