Einspeise-Vergütung BHKW im Heizöl-Betrieb.

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BHKW-Betreiber erhalten, für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom, eine gesetzlich fest gelegte Vergütung.

Die Vergütung setzt sich aus drei Teilen zusammen.



  1. Der übliche Preis
  2. Zuschlag zur Einspeisevergütung
  3. Das vermiedene Netz-Nutzungsentgelt
Der "übliche Preis", ist der Preis, der an der
Strombörse EEX gehandelt wird. Dieser Wert ist nicht fest, sondern schwankt in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage.

In der folgenden Grafik, die sie auch vergrößern können, sind die Quartals-Werte in ct/kWh, für die letzen Jahre dargestellt.


Der aktuelle Preis für das 4.te Quartal 2011 beträgt
4,991 € cent / kWh




Um eine größere Darstellung zu erhalten, klicken sie bitte auf das Bild.





Der "Zuschlag zur Einspeisevergütung" ist der zweiter Teil der Vergütung, er ist fest und beträgt 5,11 ct/kWh.

Neu ist die Änderung, die ab den 01.01.2009 für alle BHKWs bis einschließlich 50 kW elektrischer Leistung, gültig wird. Die Betreiber erhalten den Zuschuss von 5,11 ct/kWh auf die gesamte im BHKW erzeugte elektrische Energie.

Das bedeutet nichts anderes, als das der Zuschlag auch für den im Versorgungsobjekt genutzten Strom gewährt wird. Also jede selbst genutzte kWh wird mit 5,11 ct/kWh zusätzlich vergütet.

Der dritte Teil der Vergütung ist das "vermiedene Netz-Nutzungsentgelt". Da sie den Strom regional erzeugen, und vermutlich an Ihre Nachbarn liefern, muss er nicht über etliche Km Hochspannungsleitung geführt werden. Das wird mit diesem Teil der Vergütung honoriert.

Das alte und neue Verfahren.



Altes Verfahren bis zum 31.12.2008

Nur die eingespeiste kWh wird vergütet

Die Vergütung setzt sich aus drei Teilen zusammen.

Aus dem Zuschlag von 5,11 ct/kWh, den üblichen Preis, der an der Strombörse in Leipzig gehandelt wird. und drittens den vermiedenen Netz-Nutzungsentgelt.

ct/kWh
Zuschlag zur Einspeisevergütung 5,110
Vergütung nach üblichem Preis
3.Quartal. Siehe Grafik.
7,317
Vermiedene Netz-Nutzungsentgelte 0,4 - 1,5 = 0,790
Die Einspeisevergütung für eine neu
installiertes BHKW beträgt dann
beispielsweise für das
3. Quartal 2008
13,22


Abgerechnet wird über den Einspeisezähler. Das ist in der Regel ein neuer Zähler mit zwei Zählwerken, als Ersatz für den alten Zähler. Das neue Zählwerk zählt die kWh vom eingespeisten Strom. Der wird multipliziert mit der Einspeisevergütung und ergibt die Summe die auf Ihr Konto fließt.

In diesem Zusammenhang empfehle ich noch den Artikel
Vollstrom- oder Überstromeinspeisung.

BHKWs erzeugen Strom und Wärme. Die Wärme wird selbst genutzt, der Strom wird verkauft.
Diese einfache Formel wird ab dem 01.01.2009 etwas komplexer.

Neues Verfahren ab dem 01.01.2009

Wichtigste Neuerung der Novellierung ist, dass auch der selbst genutzte, also der nicht eingespeiste Strom mit 5,11 ct/kWh bezuschusst wird

Der Zuschlag von 5,11 ct /kWh wird also auch für den im Versorgungsobjekt genutzten BHKW-Strom gewährt.

Und das für die Dauer von 10 Jahren ab Aufnahme des Dauerbetriebes. Die Aufnahme des Dauerbetriebs muss bis zum 31.12.2016 erfolgen.

Die praktische Durchführung der Vergütung sieht nunmehr so aus: Mit einem weiteren Zähler wird der produzierte Strom vollständig erfasst. Dieser neue Zähler kommt in den Schaltschrank vom BHKW und heißt "integrierter Strom-Zähler". Er ist für das neue Verfahren Pflicht.
Übersicht der erforderlichen Messeinrichtungen.
Der integrierte Stromzähler

Über den Einspeisezähler wird wie bisher die Menge erfasst, die nicht im Objekt verbraucht, sondern eingespeist wird.

Sicher hat der Leser bemerkt, das der Strom, wenn er selbst verbraucht wird, nur über den integrierten Strom-Zähler fließt. Wenn er aber nicht selbst verbraucht wird, z.B. nachts, dann fließt er über den Zähler am BHKW und über den Einspeisezähler.

Wem das nicht vollständig klar ist empfehle ich den Artikel:
Wie funktioniert die Netzeinspeisung

Der Strom der über den Zähler am BHKW gemessen wird, wird mit 5,11 ct/kWh verrechnet. Der Strom der dann noch über den Einspeisezähler fließt, wird mit den üblichen Preis und den vermiedenen Netz-Nutzungsentgelt vergütet. Siehe obige Tabelle.

Man erhält also bei der Einspeisung den gleichen Wert wie im alten Verfahren.

Wenn man den Strom selbst verbraucht nur die 5,11 ct/kWh.

Wer würde jetzt sagen, das er den Strom noch selbst verbrauchen will. Jeder, wenn er die Zusammenhänge vollständig verstanden hat.

Ein Beispiel.



Klarer wird es wenn man bedenkt, das der durch ein BHKW erzeugte Strom nicht gekauft werden muss!

Dazu ein Beispiel:

Der Einfachheit halber kaufen sie Ihren Strom für 19,22 ct/kWh. Für den durch Ihr BHKW erzeugten Strom erhalten Sie, wenn Sie einspeisen und Heizöl benutzen 13,22 ct/kWh (bezogen auf das 3 Quartal 2008. Siehe obige Tabelle).

Sie erhalten also weniger, als sie bezahlen müssen. Das der von Ihnen produzierte Strom nur diesen Wert hat, ist zwar unangenehm, aber nicht zu ändern.

Daraus folgt jedoch, das sie eben diesen Wert ansetzen müssen, wenn sie ihn selber verbrauchen. Nämlich den oben genanten Wert von 13,22 ct/kWh. Das ist eine Differenz von 6 ct/kWh zu den gekauften Strom.

Im Klartext heißt das, das sie gerade Ihre Stromkosten um 6 ct/kWh gesenkt haben.

Dabei bleibt es aber nicht. Sie ahnen es schon, es kommen die 5,11 ct/kWh der neuen Vergütung hinzu. Ihr Strom wird subventioniert. Sie zahlen nur noch

13,22 ct/kWh - 5,11 ct/kWh = 8,11ct/kWh

für Ihren Strom, wenn er denn aus Ihrem Kraftwerk kommt.

Das ergibt eine Differenz von ca. 11 ct/kWh

Klar, jetzt wollen sie jetzt nur noch noch den Strom aus Ihrem Kraftwerk.

Wie gesagt, wenn das Kraftwerk an ist. Wenn nicht zahlen sie wie gehabt, die angenommen 19,22 ct/kWh

Daraus ergibt sich eine neue Formel:
BHKWs erzeugen Strom und Wärme. Die Wärme wird selbst genutzt, der Strom möglichst auch, der Rest verkauft.

Damit können bei entsprechender Dimensionierung die Zeiten der Amortisation bei unseren BHKWs unter 4 Jahre liegen!

Weitere Informationen



Erfreulich ist, dass diese Regelung auch für Alt-Anlagen, die nach dem 1.4.2002 in Betrieb genommen wurden, gelten soll. Dort müssen dann, wenn noch nicht vorhanden, entsprechende Zähler nachgerüstet werden.

Ebenfalls von Vorteil ist die Neuigkeit, das der erzeugte Strom an seine Mieter verkauft werden kann.

Es war nämlich bisher rechtlich, organisatorisch und technisch schwierig, den erzeugten Strom an seine Mieter zu verkaufen.




Alle Angaben ohne Gewähr.



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